Tatkraft & Ideen
Bringen Sie Ihre Ideen ein, diskutieren Sie mit uns über sinnvolle Projekte zur Förderung des Gemeinwohls oder übernehmen Sie selbst Verantwortung als Projektleiterin oder Projektleiter. Gemeinsam können wir mit Tatkraft und Engagement viel bewegen – für ein lebendiges Miteinander in unserer Gemeinde.
Spenden
Die Bürgerstiftung Mundelsheim lebt vom Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger und wir sind dankbar für jegliche finanzielle Unterstützung unserer Arbeit. Wir sind auf Spenden angewiesen, um langfristige Projekte umzusetzen. Ihre Spende fließt direkt und vollständig in unsere Stiftung und wird gemäß unserem Stiftungszweck verwendet. Sie können auch gezielt Projekte unterstützen, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre großzügige Unterstützung.
Gemeinsam gestalten wir eine lebenswerte Gemeinde, in der wir uns alle wohlfühlen können.
Zustiften
Mit einer Zustiftung stärken Sie dauerhaft das Stiftungskapital. Anders als bei einer Spende bleibt das gestiftete Vermögen erhalten – nur die daraus erzielten Erträge fließen in Förderprojekte. So schaffen Sie eine nachhaltige finanzielle Basis für die Arbeit der Bürgerstiftung – Jahr für Jahr. Ihre Zustiftung zur Bürgerstiftung ermöglicht es uns, langfristig und strategisch zu planen, da wir auf die wachsenden Erträge des Stiftungskapitals zurückgreifen können.
Vererben
Ihr letzter Wille kann einen bedeutenden und langfristigen Beitrag für die Gemeinschaft leisten. Indem Sie die Bürgerstiftung Mundelsheim in Ihrem Testament bedenken, leisten Sie einen wertvollen Beitrag für kommende Generationen. Ob Geld, Wertpapiere oder Immobilien, sie haben die Freiheit zu entscheiden, welchen Teil Ihres Nachlasses und in welcher Form (Spende oder Zustiftung) dies geschehen soll. Ihr letzter Wille kann dauerhaft Positives bewirken. Als gemeinnützige Stiftung sind wir von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit - Ihr Vermächtnis wirkt also vollständig und direkt.
Was ist der Unterschied?
Spenden und Zustiftungen unterstützen die Arbeit der Bürgerstiftung auf unterschiedliche Weise. Spenden kommen direkt aktuellen Projekten zugute und ermöglichen schnelle, konkrete Hilfe. Zustiftungen hingegen fließen in das Stiftungskapital und sichern durch ihre Erträge langfristig die Finanzierung gemeinnütziger Vorhaben. Während Spenden sofort wirken, stärken Zustiftungen nachhaltig das Fundament der Stiftung. Beide Formen der Unterstützung sind wichtig für das Gemeinwohl, unterscheiden sich jedoch in ihrem Zeithorizont und dem Verwendungszweck.
Girocode VR Bank
VR-Bank Ludwigsburg eG
IBAN: DE76 6049 1430 0280 4400 06
BIC: GENODES1VBB
Kreissparkasse Ludwigsburg
IBAN: DE31 6045 0050 0000 1461 53
BIC: SOLADES1LBG
Falls Sie für ein bestimmtes Förderprojekt spenden oder eine Zustiftung tätigen möchten, geben Sie dies bitte im Verwendungszweck der Überweisung an. Geld- und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen wie den Bürgerstiftung können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Für Spenden & Zuwendungen bis 300 Euro erkennt das Finanzamt den Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg in Kombination mit Ihrem Kontoauszug an.
Falls Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, teilen Sie uns bitte Ihre Postadresse mit, damit wir Ihnen einen Zuwendungsbescheid zukommen lassen können.